Urkunde Nr. 5906 * aus Band VIII
- Heute in:
- Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
- Heutige Signatur:
- Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. II (Inventar 25), Nr. 635.
- Druckvorlage:
- nach Original
- Abdruck als:
- Volltext
- Sprache:
- Deutsch
5906 *
1499 April 15 Kämmerer und Rat der Stadt Erding im Herzogtum Bayern beglaubigen auf Ersuchen etlicher Mitbürger und anderer Verwandter, dass der nun in Slatna
wohnende Wolfgang Miltzel ehelicher Sohn ihres verstorbenen Mitbürgers Hans Miltzel und dessen noch lebender Ehefrau Agnes ist und von Jugend auf einen guten Leumund genießt. Orig. Perg. Staatsarch. Hermannstadt, U II 635. Siegel, rund, in grünes Wachs in brauner Schüssel an Pergamentstreifen angehängt. Im Siegelbild Dreipaß mit unten abgerundetem Wappenschild, darin eine mit der Spitze nach rechts oben weisende Pflugschar. Den Schild umgeben drei Drachen. Umschrift in gotischer Minuskel:
sigillum. opidum. arding.. Abbildungen unten.
a)Druck: Zimmermann, Herausgabe (
») 20 Nr. 7.
Die Quellen Hermannstadt, I, 1880, 579 verzeichnen in der rechten Spalte des Steuerregisters 1510 - 1515 ein "domus Wolffgangi de Zlatina"; frdl. Hinweis Gernot Nussbächer. Wolfgang dürfte bei einem Hauserwerb in Hermannstadt die vorliegende Urkunde vorgelegt haben, was ihre Überlieferung im Hermannstädter Archiv nachvollziehbar machen würde. Als Einwanderungsziel mag der Bergwerksort Klein-Schlatten im Erzgebirge attraktiver als das wesentlich näher bei Hermannstadt gelegene grundherrliche Dorf Schlatt gewesen sein; beide Orte sind als "Slatna" belegt.
Wir camrer vnd rate der stat Erdinng, des durchleuchtigenn hochgebornen fu
orsten vnd herren herrn Georigen pfalltzgrauen bey Rein, hertzogen in Nidern vnd Obern Bairen et cetera vnnsers genedigen herren vnndertanen, bekennen vor menigklich offennlich in dem brief, das fu
or vnns in gesessem rate komen sind ettlich vnnser mitburger vnd annder fleissig bittu
ond, irem fru
ondt Wolfganngen Miltzel wonend zu Slatna von seiner geburd wegen konntschafftbrief zu geben, auf das er annder ennde, do er deshalben vnerkannt ist, vermeinte wesen zu hallten oder wie er des nottu
orfft haben wirdet. So wir aber gemelts Wolfganngen Miltzels von seiner jugent auf selbst gut konntschafft, auch seinen vater vnd muter weilent Hannsen Miltzel vnnsern mitburger seligen vnd Agnesen sein eeliche hawsfrawen, noch in leben, bey vnns in angesessem eelichem wesen vnd gutem lewmbden, dermassen seinen een vnd aenfrawen vaterhalb vnd annder mer sein fru
ondt noch bey vnns wonend gantz wol erkannt haben vnd erkennen, das auch der mergedacht Wolfganng Miltzel von obgemelten seinen vater vnd muter also eelich vnd fromicklich geborn albey dofur gehalten vnd sich von jugent auf albey fromicklich erzaiget, ist vnns also vnd nit annderst wares konnde vnd wissen solichs auch fu
oro, wo des not tu
on wurde, vnwidersprechentlich bekennen wellen. Des ze urkonnde vnd fu
odrung der warheit geben wir obgenannt camrer vnd rate mergemeltem Wolfganngen Miltzel diesen brief vnnder vnnserm gemeiner stat Erdinng aigem vnd grosserm hiran gehenngtem innsigel besigelt. An monntag nach sonntag misericordia domini nach den heiligen osterfeiren, nach Cristi vnnsers lieben herren geburde vierzehenhu
onndert newnunndnewntzigistenn jars.
a)
Unten Abb. von »Urkunde und »Siegel .
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Urkunde
Siegel