Urkunde Nr. 5704 * aus Band VIII
- Heute in:
- Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
- Heutige Signatur:
- Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. II (Inventar 25 ), Nr. 601.
- Druckvorlage:
- nach Original
- Abdruck als:
- Regest
- Sprache:
- Latein
5704 *
Gilău 1497 April 7 Josa de Som, Comes von Temesch (Themesiensis
) und partium inferiorum capitaneus
weist die Klage der Stadt Hermannstadt gegen Jakob von Gerend um das Königsrichteramt des Alzener Stuhls (sedis Olczona
) ab. Die Stadt hatte vor einigen Tagen in Thorenburg geklagt, Jakob und dessen Vorfahren hätten das Amt entgegen den sächsischen Freiheiten inne. Jakob war bei Klageerhebung abwesend, habe aber nun in der Feste Gyalo verschiedenen Herren, darunter dem siebenbürgischen Woiwoden, Urkunden des Königs wie auch ihrer Bürgermeister vorgezeigt, wonach er und seine Vorfahren über das Gedächtnis der jetzt lebenden Menschen hinaus das Amt innehabe. Da Jakob die Einwohner des Stuhls besser als jeder andere beschützen und verteidigen könne, ersuche er die Hermannstädter, keine weiteren Anstalten gegen den Verbleib im Königsrichteramt zu machen, womit sie ihm keinen geringen Dienst erweisen und sich ihn für wichtigere Angelenheiten verbunden machten.
Ex Gyalo feria sexta post festum beati Ambrosii, 1497
mo.
Auf der Rückseite Adresse: Egregio et circumspectis viris magistro civium ac iuratis consulibus civitatis Cibiniensis, amicis nostris sincere dilectis.
Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U II 601. Siegel, rund, in braunes Wachs, papierbedeckt, auf der Rückseite zum Verschluss aufgedrückt.
Druck: Archiv (
») Neue Folge XXI, 1887, 362 Nr. 15.