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Urkunde Nr. 5334 * aus Band VIII

Heute in:
Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
Heutige Signatur:
Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. III (Inventar 27), Nr. 91.

Druckvorlage:
nach Original

Abdruck als:
Regest

Sprache:
Latein


5334 *


Winz 1493 Dezember 17 Die Richter und Geschworenen ex utraque parte opidi Alwyntcz stellen Richtern und Geschworenen der Stadt Hermannstadt und der Sieben Stühle einen Weiterklagebrief des Valentin Faber gegen Benedikt Parvus aus. Benedikt hatte zuvor gegen Valentin geklagt, weil dieser ihn einen Dieb genannt hatte, der dem Jakob Mweltczer de Pynn sieben Gulden gestohlen habe. Trotz Ermahnung der Richter, sich gütlich zu einigen, da beide arm seien, haben sie den Prozeß eröffnet. Benedikt hat die ehemaligen Hannen Johannes Dangel, Jacobus Mwelczer et Mathias Hyntcz als Zeugen aufgeboten. Benedikt habe 66 Denare aufgehoben, die die Ehefrau Jakobs, der damals ein Wirtshaus geführt hatte, verloren hatte, aber nicht gewusst, an wen er das Geld zurückzugeben habe. Nachdem Jakob sich gemeldet hatte, habe Benedikt Jakob das Geld in dessen Haus im Beisein mehrerer Zeugen übergeben. Die von Valentin dagegen vorgeführten Zeugen seien ungenügend, weswegen Richter und Geschworene ihr Urteil zugunsten Benedikts gesprochen und darüber einen Urteilsbrief ausgestellt haben.
Ex Alwyntz feria tertia ante festo beati Thomae apostoli, anno domini 1493.

Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U III 91. Siegel, dreieckig, 3 x 3,5 cm, in weisses Wachs unter dem Text aufgedrückt.