Treffer 0 von 1 Ihrer Suche Neue Suche
 

Urkunde Nr. 5814 A * aus Band VIII

Heute in:
Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
Heutige Signatur:
Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. V, Supplementa (Nova Collectio posterior) (Inventar 27), Nr. 1194.

Druckvorlage:
nach Original

Abdruck als:
Regest

Sprache:
Latein


5814 A *


Ofen 1498 März 12 Der Hermannstädter Bürgermeister Nikolaus Proll und der Königsrichter Lorenz Hann, beide als Gesandte der Stadt beim König, berichten der Stadt Hermannstadt über ihre Verhandlungen. Sie entschuldigen die verzögerte Abschickung des Boten, da Magister Matthäus mit anderen Schäßburgern am Hofe eintrafen und forderten, die durch Prügeleien und Schädigungen erfolgten Ärgernisse sollen vor dem König gerichtet werden. Sie konnten erreichen, dass die Untersuchung nicht vor fremden Richtern geführt werde und der König nur subsidiär richten werde. Der König bestehe auf 3000 Gulden für die Pacht des Zwanzigsten in diesem Jahre. Ihr Verweis auf die diesjährigen geringen Zwanzigsteinkünfte habe aber zu einer Ermäßigung auf 2000 Gulden im kommenden Jahr geführt. Von Hermannstadt solle sogleich nach Kronstadt geschrieben werden, dass der König sogleich die Zahlung von 1000 Gulden erwarte. Von diesen Geldern habe der König 380 Gulden für die Gesandtschaft in die Moldau bestimmt, und zwar 300 Gulden für Andreas de Labathlan und 80 Gulden für Matthias Kezeliczky. Diese Gelder sollen sie der Ehefrau des Nikolaus Proll übergeben, der genauere Anweisung erhalten habe. Mit dem Schatzmeister sei vereinbart, dass dessen Familiare Gregorius Literatus von den pauperes Saxones bis zum Abschluß der Untersuchung nichts fordern solle.
Datum Budae feria 2 post dominicam Reminiscere 1498.
Unter dem Text:
Nicolaus Prol magister civium et Laurentius Han iudex regius Cibiniensis.
Auf der Rückseite Adresse:
Prudentibus et circumspectis viris magistro civium, iudicibus et iuratis civibus consulibus civitatis Cibiniensis, dominis et amicis nobis honorandis.

Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U V 1194. Siegel, rund, war in grünes Wachs auf der Rückseite zum Verschluss aufgedrückt
Im Bestand beim Jahr 1494 eingeordnet.