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Urkunde Nr. 4331 aus Band VII

Seite im UB:
227-228

Heute in:
Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
Heutige Signatur:
Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. V, Supplementa (Nova Collectio posterior) (Inventar 27), Nr. 1656.

Druckvorlage:
nach Original

Abdruck als:
Volltext

Sprache:
Deutsch


4331


1480 Januar 17 - 1481 März 30 Entwurf einer Eingabe „aller Teutschen aus Sybenbürgen" an König Matthias wegen wichtiger Angelegenheiten ihrer Gesamtheit.

Gleichzeitige Aufzeichnung Pap. Arh. St. Sibiu Nova Coll. post. 1656. Arh. St. Sibiu Nova Coll. post. 1656.

Druck: Programm Mühlbach (») 1873/74, 33 Nr. 6.
Regest: Korrespondenzblatt (») IXL, 1906, 12 Nr. 7.

Die Datierung dieses Stückes geht davon aus, dass der Giesshübel bei Mühlbach, von dem hier u.a. die Rede ist, am 17. Januar 1480 für 400 Gulden an den hier gleichfalls erwähnten Matthäus bzw. Matthias Gereb verpfändet wurde, vgl. Nr. »4330, und dass der königliche Schatzmeister Propst Urban, den Bürgermeister Thomas Altemberger am 30. März 1481 beauftragt, den Giesshübel zu schätzen, damit Matthäus Gereb damit abgefunden werden kann, vgl. Nr. »4404. Zum letzten Absatz vgl. den Auftrag des Königs vom 19. August 1482, fremden Kaufleuten zu verbieten, ihre Waren in Siebenbürgen mit der Elle oder in Kleingewicht zu verkaufen, Nr. »4499.

Anbringen an vnser allergnedigsten herren den könig der stet vnd aller Teutschen aus Sybenbürgen.

Zum ersten. Als jetz in dem lannde Vogeres vnd an dem wasser Allt etlich taber vnd bevestigung aufgeworffen und gemacht sollen werden, solt das besehenen keinn allen steten vnd Teutschen verderblich scheden daraus, wenn man alle notdurfft her disshalb des wassers vnd auf dem Teutschen albeg nemen musst.

Zum andern: Nachdem vnd burger vnd kauffleut des gantzen lanndes in Sybenbürgen fuer alle mewet gefreyt sein. Nue werden sy von etlichen herren vnd edelleuten in Hungern dawider beswert und notten sy zu mawten vnd verachten ewr koniglichen gnaden brief vnd wellen die mit halten. [S. 228] Zum dritten nemlich: Es ist ein dorff an ewr koniglichen gnaden stat Schaazschebez gleich auf dem graben genannt Gyzhuebl, daz tut der stat vil irrung vnd einfel derwarten, daz die stat vorstad vnd daz dorff daz zu scheczen ist für ein vorstat in ainigkeit vnd bey würden bleib, biten ewr konigliche maiestet mit Gereb Mathias ewr koniglichen gnaden richter in Rewssemargker stul, daz er krafft hat ze schaffen, damit er es der stat ze kauffen in gleichem gelt geb, susst wurde albeg zwitrecht, irrung vnd verderben der stat daraus entsten. Zum letzten: So biten ewr koniglichen majestet die Teutschen vnd alle kauffleut aus Sybenburgen, dass kain kauffmann so in Sybenburgen kombt mit der ellen oder klain gewicht seine pfenwerdt verkaufte, wenn daz wider ihr freihait vnd altz herkommen ist.