Urkunde Nr. 5210 * aus Band VIII
- Heute in:
- Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
- Heutige Signatur:
- Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. II (Inventar 25), Nr. 514.
- Druckvorlage:
- nach Original
- Abdruck als:
- Regest
- Sprache:
- Latein
5210 *
Mediasch 1492 Oktober 11 Der siebenbürgische Woiwode comes Stephanus de Bathor, iudex curie regie
ermahnt seinen Vizewoywoden, die comitibus vel vicecomitibus
, den officialibus
und ihren Vertreter sowie Adlige und Grundbesitzer in Siebenbürgen, da sich einige von ihnen gegen die libertates septem sedium Saxonicalium regalium
auflehnen und von alters her zum Verband der Stühle gehörende Orte, namentlich Scholten (Chanad
), Donnersmarkt (Monora
), Schorsten (Sorosthyen
), Abtsdorf (Hodwylag
), Bulkesch (Bolkach
), Seiden (Sythwe
), Groß - und Kleinpropstdorf (Naghekemezew< et Kysekemezewku>) und Kleinpropstdorf (Kysekemezew
) abtrennen wollen und sie bei der Einhebung von Steuern und Hofgeldern sowie beim Heeresaufgebot anderen adligen Dörfern zuzählen und gleich diesen behandeln wollen. Der König wolle nicht, dass die Stühle in ihrer Leistungskraft geschwächt werden, vielmehr, dass die Dörfer auch zukünftig den Sieben Stühlen unterworfen bleiben. Als Stellvertreter des Königs verbiete er allen streng, die genannten, zu den Sieben Stühlen gehörigen Dörfer zu Zahlungen oder Kriegsdiensten heranzuziehen oder sie wie auch immer zu beunruhigen oder zu schädigen.
Datum in Meggyes feria quinta proxima post festum beati Francisci confessoris, anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo secundo.
Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U II 514. Siegel, rund, Dm. 30 mm, in grünes Wachs, papierbedeckt, unter dem Text aufgedrückt. Derselbe Stempel wie Nr.
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